1) Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet die ENB bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.
2) Auf Schadenersatz haftet die ENB—gleich aus welchem Rechtsgrund—bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die ENB nur
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner Regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung der ENB jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
3) Die sich aus Ziff. 8.2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit die ENB einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen hat. Das Gleiche gilt für Ansprüche des Bestellers nach dem Produkthaftungsgesetz.
4) Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Käufer nur zurücktreten oder kündigen, wenn die ENB die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Ein freies Kündigungsrecht des Bestellers (insbesondere gem. §§ 651, 649 BGB) wird ausgeschlossen. Im übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.