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Solarpaket 1
23.05.2024

Solarpaket 1 mit Verzögerung verabschiedet

Am 15. Mai 2024 erfolgte die Verabschiedung des Solarpaket 1 durch den Deutschen Bundestag Der Beschluss des „Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung“ erfolgte am 08.05.2024. Mit 16.05.2024 trat dieses Gesetz, auch Solarpaket 1 genannt, in Kraft. Daraus ergeben sich relevante Änderungen in Bezug auf das […]

Am 15. Mai 2024 erfolgte die Verabschiedung des Solarpaket 1 durch den Deutschen Bundestag

Der Beschluss des „Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung“ erfolgte am 08.05.2024. Mit 16.05.2024 trat dieses Gesetz, auch Solarpaket 1 genannt, in Kraft. Daraus ergeben sich relevante Änderungen in Bezug auf das EEG und der Förderung von PV-Anlagen in Deutschland. Mithilfe des Solarpaket 1 soll der PV-Ausbau entbürokratisiert und beschleunigt werden. Das Ziel ist es, in Übereinstimmung mit dem Pariser Klimaabkommen, die globale Erwärmung auf 1,5 Grad zu begrenzen. Die wichtigsten Anpassungen des Solarpaket 1 finden Sie hier auf einen Blick: 

Dachanlagen

  • Einspeisetarif für Anlagen zwischen 40 und 750 KW erhöht sich um 1,5 Cent pro kWh 
  • Ab 2026: steigendes Ausschreibungsvolumen für Dachanlagen auf jährlich 2,3 Gigawatt
  • Senkung der Bagatellgrenze für Ausschreibungen auf 750 Kw 
  • Schnellere Rückzahlung der Sicherheiten aus Ausschreibungen an Bieter (max. 3 Monate nach Inbetriebnahme der Anlage)
  • „Unentgeltliche Abnahme“ bei gewerblichen Bestands- und Neuanlagen bis zu 200 kW und für alle Anlagen die bis Ende 2025 in Betrieb gehen und eine Leistung von unter 400 kW erbringen – überschüssiger Strom kann ohne Vergütung an Netzbetreiber abgegeben werden 
  • Erleichterung der Direktvermarktung bei Kleinanlagen unter 25 kW
  • Erleichterungen bei der Anlagenzusammenfassung und Auschluss von Photovoltaik-Balkonanlagen aus Zusammenfassungsregel
  • Repowering auch für PV-Dachanlagen
  • Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung für Erleichterung und Entbürokratisierung der Solarstromlieferung innerhalb eines Gebäudes – Auch Nebenanlagen der Gebäude können zur Installation von PV-Anlagen genutzt werden und eingespeister überschüssiger Solarstrom wird nach EEG vergütet
  • Förderfähiger PV-Mieterstrom auf gewerblichen Gebäuden und Nebenanlagen (sofern keine Durchleitung durch das öffentliche Netz erfolgt)
  • Abrechnung des Stromverbrauchs von Wechselrichtern bei Volleinspeisungsanlagen unbürokratisch möglich 

Freiflächenanlagen

  • Erhöhung der Gebotsgrenze bei Ausschreibungen von 20 auf 50 MW
  • Wegenutzungsrecht auf öffentlichen Grundstücken für die Verlegung von Leitungen
  • Zulässigkeit von Ackerflächen in benachteiligten Gebieten für förderfähige PV-Projekte (mit Opt-out-Option der Bundesländer)
  • Einführung von Mindestkriterien für PV-Freiflächenanlagen
  • Eigener Ausschreibungshöchstwert für Agri-, Floating- und Parkplatz-PV von 9,5 Cent pro kWh
  • Schrittweise Erhöhung des Ausschreibungsvolumens auf bis zu 2075 MW

Speicher

  • Erlaubnis für Multi-Use-Betrieb
  • Anpassung des Ausschließlichkeitsprinzips: Speicher können auch für Handel mit Netzstrom genutzt werden 
  • Ausweitung des Privilegs für den bevorzugten Netzanschluss auf Speicher

Sonstige Änderungen

Die ausführliche Erklärung aller im Solarpaket 1 enthaltenen Änderungen sind auf der Seite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz einzusehen. 

Gerne unterstützen wir Privatpersonen, Unternehmen, Vereine, Verbände, Vereinigungen, NGOs, die auf diesem Weg auf uns aufmerksam werden, bei der Entwicklung der individuellen Energielösung. Wir freuen uns auf den Dialog.