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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Bereich Energieabrechnung, Projektconsulting und IT-gestützte Dienstleistungen

§1 Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der Enbekon GmbH, Lilienthalstr. 3, 82178 Puchheim, nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt, und ihren Auftraggebern über die Erbringung von Beratungs-, Abrechnungs-, Software- sowie projektbezogenen Dienstleistungen. Entgegenstehende oder abweichende AGB des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt deren Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§2 Vertragsgegenstand

Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen:

  • Projektberatung, -konzeption und -entwicklung insbesondere für Energieprojekte und Infrastrukturvorhaben
  • Abrechnungsdienstleistungen (z. B. Stromlieferungen, PV-Anlagen, Ladeinfrastruktur)
  • Entwicklung, Konfiguration und Einsatz von Softwarelösungen zur Datenverarbeitung Visualisierung und Abrechnung.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, Unterauftragnehmer und technische Dienstleister einzusetzen.

§3 Leistungen und Pflichten

Die Leistungen werden nach dem jeweils vereinbarten Leistungsumfang gemäß Angebot, Projektplan oder Lastenheft erbracht. Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Der Auftragnehmer übernimmt keine Verantwortung für externe Energiepreise, Netzentgelte, Steuern oder rechtliche Rahmenbedingungen, außer diese sind explizit Gegenstand der Beratung.

§4 Softwareeinsatz und Lizenzbedingungen

Sofern dem Auftraggeber Softwaretools, Skripte oder Automatisierungslösungen zur Verfügung gestellt werden, verbleiben alle Nutzungs- und Verwertungsrechte beim Auftragnehmer, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Der Auftraggeber erhält ein Einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zur Nutzung im vereinbarten Projektumfang. Die Weitergabe an Dritte, Veröffentlichung oder Bearbeitung der bereitgestellten Software ist nur mit schriftlicher Zustimmung gestattet.

§5 Vergütung und Zahlungsbedingungen

Die Vergütung erfolgt projektbezogen auf Stunden- oder Pauschalbasis zu den vereinbarten Konditionen. Abrechnungsrelevant sind Beratungsstunden, Projektmanagementleistungen, Softwareeinrichtung sowie Datenverarbeitung. Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Rechnungen sind, wenn nicht abweichend vereinbart, innerhalb von 8 Tagen nach Zugang ohne Abzug zahlbar.

§6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtliche zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig bereitzustellen. Verzögerungen infolge unzureichender Mitwirkung durch den Auftraggeber verlängern die vereinbarten Fristen entsprechend.

§7 Vertraulichkeit und Geheimhaltung

Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten Informationen, insbesondere Betriebsgeheimnisse, technische Daten, Abrechnungsmodelle, Kalkulationen, Kundenlisten oder Softwarekonzepte, vertraulich zu behandeln. Diese Pflicht bleibt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses für fünf Jahre bestehen. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der jeweils anderen Partei zulässig. Der Auftragnehmer ist berechtigt, anonymisierte Daten zur Qualitätssicherung und Weiterentwicklung eigener Systeme zu verwenden.

§8 Haftung

Der Auftragnehmer haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf vertragstypische, vorhersehbare Schäden begrenzt. Für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn besteht keine Haftung. Die Haftung für Fehler bei der Abrechnung, die auf fehlerhaften Eingangsdaten des Auftraggebers beruhen, ist ausgeschlossen.

§9 Datenschutz

Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten. Die Einzelheiten sind in einer separaten Datenschutzvereinbarung geregelt.

§10 Vertragslaufzeit und Kündigung

Projektverträge – auch solche, denen kein eigenes Vertragsdokument zu Grunde liegt und nur in Form eines Angebots in den Positionen oder Belegtexten formuliert sind – enden mit Abschluss der vereinbarten Leistungen. Eine Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiden Parteien vorbehalten. Bei Kündigung sind bereits erbrachte Teilleistungen vom Auftraggeber zu vergüten.

§11 Service-Level-Agreements (SLA)

Reaktionszeit bei kritischen Systemfehlern: max. 4 Stunden innerhalb der Geschäftszeiten Bearbeitung von Standardanfragen: innerhalb von 2 Werktagen Verfügbarkeit gehosteter Softwarelösungen: 98 % im Monatsmittel Supportzeiten: Montag bis Freitag, 9:00 bis 17:00 Uhr (außer an Feiertagen am Sitz des Auftragnehmers)

§12 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.



Stand: 01.01.2024